Allgemeine Bestimmungen für das Angebot von Film- und Multimediaproduktionen.
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit 7reasons Medien GmbH
gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden
Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher
ausdrücklich widersprochen. Angebote von 7reasons Medien GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
eine verbindliche Zusicherung erfolgt. 7reasons Medien GmbH recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig.
Dafür benötigt 7reasons Medien GmbH
manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden.
Sollte 7reasons Medien GmbH nicht binnen 14
nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als
erteilt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
7reasons Medien GmbH bietet folgende Leistungen
an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen,
DVD-Produktion, Film- und Multimediaproduktionen. 7reasons Medien GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen
und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur
zu den Leistungspflichten von 7reasons Medien GmbH,
wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss
7reasons Medien GmbH nur berücksichtigen,
wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck
zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von 7reasons Medien GmbH zum Zweck der Anpassung an die
Belange des Kunden kann 7reasons Medien GmbH
dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch
für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung
oder Erweiterung durchführbar ist, soweit 7reasons Medien GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat. 7reasons Medien GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise
gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines
Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche
Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Die Preise schließen die
gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung
und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders
lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste
oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt
insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen
in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen
fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der
Kunde muss damit rechnen, dass 7reasons Medien GmbH
Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten
der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann 7reasons Medien GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. 7reasons Medien GmbH ist berechtigt, für Leistungen eine Vorauszahlung
in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von 7reasons Medien GmbH
die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich
die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen
ist. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit 7reasons Medien GmbH
nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit 7reasons Medien GmbH ihre vertraglichen
Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für 7reasons Medien GmbH unabwendbarer Umstände nicht
oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für 7reasons Medien GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden
Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen
Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen
Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von 7reasons Medien GmbH nach Maßgabe der von 7reasons Medien GmbH zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich
abnehmen, sobald 7reasons Medien GmbH die
Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von 7reasons Medien GmbH gelten als abgenommen, wenn 7reasons Medien GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung
des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei
der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu
erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt
oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Leistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung
für Dritte zugänglich ins Netz stellt sowie veröffentlicht oder
7reasons Medien GmbH damit beauftragt, soweit
die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von 7reasons Medien GmbH erbrachten Leistungen beruht. Wird die Abnahmebereitschaft
nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt,
zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen
müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für
die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit 7reasons Medien GmbH dem Kunden Entwürfe
und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung
auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe
und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit 7reasons Medien GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner
Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der
erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer
Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung
und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn 7reasons Medien GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine
Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren
Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware)
zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen
von 7reasons Medien GmbH wie z.B. einer Website
auftreten, wird der Kunde 7reasons Medien GmbH
unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name
und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen
Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien
Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile
Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
7reasons Medien GmbH räumt dem Kunden
ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches
und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt 7reasons Medien GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des
Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen
auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde
mit vollständiger Zahlung der Leistungen von 7reasons Medien GmbH. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, 7reasons Medien GmbH über den Umfang der Nutzung
schriftlich Auskunft zu erteilen. 7reasons Medien GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese
nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für
den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
7reasons Medien GmbH nimmt für die
Leistungserbringung auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch,
die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen
werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu
führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten
Konditionen, auf 7reasons Medien GmbH keinen
Einfluss hat, zur Verfügung steht. 7reasons Medien GmbH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches
Material zu verwenden.
7reasons Medien GmbH kann dem Kunden die
Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des
Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber
hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Produktion
erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen
der Produktion nutzen. Wird 7reasons Medien GmbH
vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend
verwandt wurde, so ist der Kunde 7reasons Medien GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, 7reasons Medien GmbH
über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm
bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte
gerichtlich vorzugehen oder 7reasons Medien GmbH
dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von
7reasons Medien GmbH z. B. durch Abmahnungen
Dritter bekannt, so wird er 7reasons Medien GmbH
unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt 7reasons Medien GmbH
das Recht ein, das Logo von 7reasons Medien GmbH
und ein Impressum in die Produktion des Kunden einzubinden und diese miteinander
falls technisch möglich mit der Website von 7reasons Medien GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke
und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere
auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
7reasons Medien GmbH behält sich das
Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie
auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere
die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende
Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von 7reasons Medien GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten,
die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung
des Kunden durch 7reasons Medien GmbH ausgebessert
oder ausgetauscht. 7reasons Medien GmbH behebt
die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten
Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr
enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden
nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen
(z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten
(§ 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen Umständen können
mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen
der erstellten Produktion von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise,
soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist,
sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist
zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen
des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss
der Kunde der 7reasons Medien GmbH binnen
10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen.
Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei 7reasons Medien GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt
werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht
geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen
sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet 7reasons Medien GmbH unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen haftet 7reasons Medien GmbH.
Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
7reasons Medien GmbH.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet 7reasons Medien GmbH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen
Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der
bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung
von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
7reasons Medien GmbH haftet nicht für
Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet
werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung
nicht erfasst.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.
Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten
Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine
umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
7reasons Medien GmbH speichert die im Rahmen
der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B.
Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet
entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten.
Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen
vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich
gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden,
vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und
vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
7reasons Medien GmbH weist darauf hin, dass
es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen
von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen
Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss
ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate,
wenn er nicht 2 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere
bei einem Verstoß gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde
mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann
7reasons Medien GmbH fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen,
erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten
Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die
E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders
als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine
Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch
des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise
PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen
zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner
stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für
alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich
bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei
Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens,
sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend
von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss
der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand
oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und
wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter
benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort
des Schiedsverfahrens ist Absdorf. Sitzungen des Schiedsgerichts können
auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird,
leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich
zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche
Verhandlung.
Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet
auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung
der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium
um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch
auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
Das Landesgericht St. Pölten wird als zuständiges Gericht vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung österreichisches Rechts.
Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt österreichisches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich
sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung
österreichischen Rechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag
wird Absdorf vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Landesgericht
St. Pölten vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Stand per 03/2009 |